Während die Digitalisierung des Gesundheitssystems in aller Munde ist, kommt in deutschen Arztpraxen häufig noch Telekommunikationstechnologie aus dem vergangenen Jahrhundert zum Einsatz. Diesbezüglich verweist die OMB AG auf die Ergebnisse einer Umfrage unter mehr als 500 Ärzten in Deutschland, die vom Digitalverband Bitkom in Kooperation mit dem Ärzteverband Hartmannbund durchgeführt wurde. Besonders ein Kommunikationsmittel ist aus Datenschutzperspektive fragwürdig.

Trotz Digitalisierungsschub dank Corona: Fax zählt zu den beliebtesten Kommunikationsformen der Ärzte

Auch wenn die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung nicht zuletzt infolge der Corona-Pandemie deutlich an Schwung gewonnen hat, hat sich diese noch nicht wirklich auf die Kommunikation in den Praxen ausgewirkt – sie läuft größtenteils noch über sehr traditionelle Wege ab. Wichtigstes Kommunikationsmittel der Ärzte ist und bleibt das Telefon, sowohl für den Kontakt mit Patienten (77 Prozent) und mit Apotheken (61 Prozent) als auch mit anderen Praxen (53 Prozent). 22 Prozent kommunizieren überwiegend per Fax, 19 Prozent bauen weiterhin vornehmlich auf die gute alte Briefpost. E-Mail hingegen spielt eine deutlich untergeordnete Rolle: Nur in jeder 20. Praxis kommt diese für den Dialog mit Patienten (5 Prozent), Apotheken (6 Prozent) oder anderen Praxen (5 Prozent) zum Einsatz.

Faxversand aus Datenschutzgründen problematisch

Besonders das zweitliebste Kommunikationsmittel der Ärzteschaft scheint geradezu aus der Zeit gefallen zu sein: Gut jede fünfte deutsche Arztpraxis nutzt noch das Telefax. Wie die OMB AG hervorhebt, hat sich der Wandel der Technik hier jedoch durchaus negativ ausgewirkt: Noch vor wenigen Jahren galt das Fax als vergleichsweise sichere Methode für die Datenübertragung. Doch heute läuft der Faxversand kaum noch mit einem echten Faxgerät, sondern vielmehr über Fotokopierer mit Fax-Funktion oder Fax-Server ab, welche die Faxe als E-Mails versenden. Ob beziehungsweise auf welchem Niveau diese E-Mails verschlüsselt werden, kann vom Absender nicht überprüft werden. Besonders, wenn auf diesem Weg sensible Patientendaten übermittelt werden, ist diese Kommunikationstechnik also durchaus problematisch. Denn in Sachen Datenschutz und Vertraulichkeit gilt das als unverschlüsselte E-Mail versendete Fax als genauso unsicher wie eine Postkarte.

Für die Übermittlung „besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9, Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung“ ist die Nutzung von Fax-Diensten aus diesem Grund nicht zulässig. Darauf hat die Landesbeauftragte für Datenschutz in Bremen jüngst aufmerksam gemacht.

Dass die Verwendung von Fax-Diensten in der Arztpraxis teuer werden kann, davor hat der Datenschutzbeauftragte der Stiftung Gesundheit, Thomas Brehm, kürzlich gewarnt. Bei einem Verstoß gegen den Datenschutzgrundsatz der Vertraulichkeit können theoretisch Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro drohen. Für den Versand sensibler Daten wie Gesundheits- beziehungsweise Patienteninformationen gilt es also, sichere Verfahren wie KIM-Dienste oder ende-zu-ende-verschlüsselte E-Mails zu nutzen – oder die traditionelle Briefpost.