Es ist schon lange nicht ausschließlich üblich, den Arzt anzurufen und um einen Termin zu bitten, denn die Digitalisierung des Gesundheitswesens macht rasante Fortschritte. Neuste Methoden der Terminvergabe, z.B. über die Arzt-Webseite oder per Mail sind nur eine der vielen Neuerungen innerhalb der Branche. Auch die Symptom-Recherche im Internet mit Definition eines Krankheitsbildes ist nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken.  Seit einiger Zeit wird der Wandel noch deutlicher. Dank der Lockerung des Fernbehandlungsgesetztes sind nun auch Online-Sprechstunden mit Ärzten möglich. Zudem gibt es neuerdings Dienste, die erkälteten Patienten eine Krankschreibung über den Messenger WhatsApp zusenden. Das Smartphone spielt grundsätzlich eine immer größer werdende Rolle im digitalen Wandel.

Das Smartphone lässt sich bereits jetzt dazu nutzen, eine Überdosierung mit Opiaten zu diagnostizieren, indem es Veränderungen in der Atemfrequenz erkennt. Wissenschaftler haben unter anderem ein smartes Implantat entwickelt, mit dem Glaukom-Patienten zukünftig ihren Augeninnendruck über eine App selbst im Blick behalten können. Die Anwendungsmöglichkeiten sind enorm. Wenn man bereit ist Zusatzkosten auf sich zu nehmen, kann das Smartphone ein EKG aufzeichnen, den Blutdruck messen, den Atemalkoholgehalt bestimmten oder sogar eine DNA-Analyse erstellen. Für das Jahr 2019 bedeutet all das: digitale Lösungen werden verstärkt in den Fokus der Gesellschaft rücken.

Online-Sprechstunde

Krankenkassen erkennen seit 2017 die Online-Videosprechstunde als Regelleistung an. Somit kann jeder gesetzlich Versicherte Patient die Online-Konsultation in Anspruch nehmen (im Rahmen bestimmter Vorgaben), sofern der Arzt diese Leistung anbietet. Da jedoch einige Hindernisse im Weg sind, wird diese Möglichkeit bisher nur wenig genutzt. Nicht jeder Arzt kann solche Leistungen anbieten, denn manche Disziplinen der Medizin sind sogar gänzlich ausgeschlossen von dieser Service-Leistung – nur 15 Facharztgruppen und Hausärzte sind zur Durchführung von Online-Kontrollterminen berechtigt. Darunter Kinder- und Jugendärzte, Urologen, Psychiater, Gynäkologen, Hals-Nasen-Ohrenärzte, Neurologen, Chirurgen, Augenärzte, Dermatologen und Orthopäden.

Eine weitere Voraussetzung ist, das sich der Patient bereits bei dem Arzt aufgrund eines bestimmten Krankheitsbildes in Behandlung befindet und die Online-Sprechstunde nur zur Kontrolle dient.  Dazu gehört die Kontrolle von Operations- sowie akuten, chronischen und/oder offenen Wunden, von Dermatosen oder auch die visuelle Beurteilung von Bewegungseinschränkungen oder -störungen des Stütz- und Bewegungsapparates.

Weitere Möglichkeiten für Privatversicherte

Privatzahlern steht das Spektrum an ärztlichen Leistungen über digitale Medien noch umfangreicher zur Verfügung. Eine spezielle, am Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg entwickelte App namens „AppDoc“, bietet eine fachärztliche Einschätzung von Haut- und Geschlechtskrankheiten auf der Basis von, vom Patienten selbst gemachten Fotos. Das große Plus hierbei: Anonymität bei einer sensiblen Thematik. Auch die Rezeptausstellung ist gestattet dank der ärztlichen Beratung im Netz über TeleClinic. Jedoch übernimmt nicht jede Krankenversicherung die Finanzierung einer solchen medizinischen Leistung, aktuell sind es ungefähr zehn. Jedoch bedeutet all dieser Fortschritt auch, dass Künstliche Intelligenz (KI) den Faktor Mensch zunehmend ablöst. KI übernimmt vermehrt die Diagnoseleistung. Es gibt bereits ein Projekt, bei dem eine App entwickelt werden soll, die Erbkrankheiten an der Geschichtsform erkennt. Auf der Grundlage von Deep-Learning und präzise berechneten Algorithmen wertet die App die Daten aus und erstellt eine immer treffsicher werdende Diagnose.

Doch was passiert mit den Faktoren, die bisher entscheidend für die Diagnosestellung waren? Menschliche Intelligenz und Emotionen, werden bei einer solchen Entwicklung jedenfalls zwangsläufig nicht mehr gefordert.